Was tut der Schulbegleiter für mein Kind?
„So individuell wie die Bedürfnisse eines Kindes sind, so individuell ist auch die Herangehensweise. Wünsche der Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderen Aufsichtspersonen werden beherzigt und die Schulen regelmäßig zum Austausch besucht.“
Ruben Tonn, angehender Heilpraktiker für Psychotherapie, legt Wert darauf, den Schüler als Ganzes wahrzunehmen und seine Stärken zu fördern. Er sieht sich auch als Kommunikations-Verbesserer zwischen Eltern, Schule, Kind und SchulbetreuerIn.
Kinder mit Behinderungen bzw. Störungen geistiger, seelischer oder körperlicher Art, können einen Antrag auf Schulbegleitung stellen, so dass sie in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, die entsprechenden Abschlüsse zu absolvieren und später einen Beruf auszuüben.
Für Fragen zu Schulbegleitungen ist ein Forum eingerichtet worden. Dort können Eltern und Interessierte Fragen stellen oder sich mit Gleichgesinnten austauschen.
(Quelle: Petra Zreik, "Living in OWL")
Wir leisten flankierende, den Unterricht sicherstellende Hilfestellungen und Tätigkeiten. Didaktische und pädagogische Aufgaben, die zum Kernbereich der Schule gehören, übernehmen wir nicht. Unsere Hauptaufgabe ist die Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag.
Unsere Schulbegleiter bilden ein Team mit dem jeweiligen Kind. Sie entwickeln eine tragfähige Beziehung in enger Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Die konkreten Aufgaben des Integrationshelfers werden zum Wohl des Kindes festgelegt. Sie orientieren sich an der emotionalen, körperlichen und seelischen Verfassung des Kindes und beziehen strukturelle Rahmenbedingungen wie die Familien- und Wohnsituation mit ein.
Ziel ist es, eine größtmögliche Selbständigkeit der betroffenen Kinder zu erreichen und sie individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Schulbegleitung aus rechtlicher Sicht: Bitte hier klicken - Recht
Kooperation mit Lehrkräften
Hilfe in lebenspraktischen Bereichen
Unterrichtsbezogene Tätigkeiten
Psychische Hilfestellungen
Förderung der sozialen Integration
(Quelle: Rechtsanwälte Hohage, May & Partner)
Der Antrag auf Schulbegleitung muss beim Jugendamt, im Falle körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung beim Sozialamt gestellt werden.
Mehr zu uns und unserer Arbeitsweise erfahren Sie hier als Download:
Ruben Tonn und Claudia Rohm
Geschäftsführer von RT Schulbegleitungen GbR